§1 Mietgegenstand und Schlüsse
1. Buchung und Vertragsschluss
a) Mit der Buchung beim Landhaus Liebheimelig bietet der Gast dem Landhaus Liebheimelig den Abschluss eines Beherbergungsvertrages unter Einbeziehung dieser Bedingungen verbindlich an.
b) Die Buchung kann elektronisch über das Internet, per Post, per Fax, schriftlich, per Telefon oder mündlich vorgenommen werden.
c) Die in Ziffer 1.a genannten Verträge kommen mit der Annahme durch das Landhaus Liebheimelig zustande. Über die Annahme, für die es keiner bestimmten Form bedarf, wird der Gast unverzüglich nach Vertragsschluss durch Übersendung einer Buchungsbestätigung informiert. Bei einer elektronischen Buchung über das Internet erfolgt die Information durch die Übersendung einer Buchungsbestätigung am Ende des Buchungsvorganges per E-Mail. Der Gast hat die Möglichkeit sich diese Buchungsbestätigung auszudrucken.
d) Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages. Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes ist zur Bereitstellung der gebuchten Unterkunft für den vereinbarten Zeitraum verpflichtet. Der Gast hat den Unterkunftspreis wie vertraglich vereinbart zu entrichten.
e) Die der Landhaus-Liebheimelig GbR zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß den geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen auf Grundlage von Artikel 6 Abs. 1 S. 1 b DSGVO verarbeitet. Daten werden für die Vertragserfüllung der Vermittlungsleistung, weitere Abwicklung und Erfüllung gesetzlicher Pflichten gespeichert und nach Ende des Vertrages bzw. nach Ablauf der gesetzlichen Fristen gelöscht.
2. Zahlung bei Beherbergungsleistungen
a) Die Zahlung des auf der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Übernachtungspreises erfolgt direkt an den Beherbergungsbetrieb, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist. Dabei gelten die Zahlungsbedingungen des jeweiligen Beherbergungsbetriebes.
b) Die Kurabgabe ist direkt beim Beherbergungsbetrieb vor Ort zu zahlen. Sie ist nicht im Übernachtungspreis enthalten.
c) Bei Buchungen, die mindestens 21 Tage vor dem Aufenthaltsbeginn erfolgen, hat der Gast innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast in mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form) eine Anzahlung von 50% des Gesamtpreises an den Beherbergungsbetrieb zu leisten. Die Restzahlung ist bis 14 Tage vor Anreise an den Beherbergungsbetrieb zu bezahlen.
d) Bei Buchungen, die kürzer als 14 Tage vor Aufenthaltsbeginn erfolgen, ist der Gesamtpreis sofort nach Vertragsschluss zu entrichten.
e) Kann die Beherbergung des Gastes auf Grund von Pandemiebestimmungen nicht erfüllt werden, so werden dem Gast die vollen Buchungskosten erstattet.
3. Preise und Abgaben
a) Die im Prospekt angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nicht anders angegeben. Sie gelten wenn nicht anders angegeben pro Zimmer. Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen können gesondert anfallen und ausgewiesen sein. Die vom Beherbergungsbetrieb geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der Objektbeschreibung im gültigen Gastgeberverzeichnis bzw. elektronischen Reservierungssystem sowie aus etwa ergänzend mit dem Gast/Auftraggeber ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast/Auftraggeber wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen schriftlich zu treffen.
4. Rücktritt / Stornierung
a) Der Gast kann jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Beherbergungsbetrieb zurücktreten. Der Rücktritt soll unter Angabe der Buchungsnummer erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Beherbergungsbetrieb. Dem Gast wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
b) Für Beherbergungsbetriebe gelten die Bestimmungen des Mietrechts des Bürgerlichen Gesetzbuches. Nach § 537 BGB wird der Mieter nicht dadurch von der Entrichtung des vereinbarten Mietzinses befreit, wenn er aufgrund in seiner Person liegenden Gründen von der Mietsache keinen Gebrauch macht. Persönliche Gründe, die im Lebensbereich des Gastes liegen, z.B. Urlaubssperre, Krankheit, Tod usw., oder solche, die der Beherbergungsbetrieb nicht zu vertreten hat, wie z.B. schlechtes Wetter, rechtfertigen keinen Rücktritt von einem verbindlich geschlossenen Beherbergungsvertrag.
c) Tritt der Gast von einem mit dem Beherbergungsbetrieb geschlossenen Vertrag zurück oder nimmt der Gast die gebuchte Unterkunft nicht in Anspruch, kann der Beherbergungsbetrieb den vereinbarten Preis abzüglich der ersparten Aufwendungen und der Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Unterkunft verlangen.
d) Die Rechtsprechung hat für die nach Abzug der ersparten Aufwendungen zu zahlenden Stornierungskosten die folgenden Prozentsätze anerkannt:
Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90%
Bei Übernachtung/Frühstück 80%
Bei Halbpension 70%
Bei Vollpension 60%
Statt des Erfüllungsanspruchs kann der Beherbergungsbetrieb pauschale Stornogebühren verlangen, wobei dieses Wahlrecht nur für die Möglichkeit besteht, welche für den Gast die günstigere Alternative ist. Soweit nicht anders vereinbart gelten folgende pauschalen Stornogebühren:
Für Ferienwohnungen und Ferienhäuser:
Bis 45. Tag vor Reiseantritt 10 %
44.-30. Tag vor Reiseantritt 30 %
29.-22. Tag vor Reiseantritt 60 %
ab 21. Tag vor Reiseantritt 80 %
e) Es bleibt dem Gast in allen Fällen unbenommen nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden durch seinen Rücktritt entstanden ist, als eine von ihm geforderte Pauschale. In diesem Fall ist der Gast zur Bezahlung der geringeren Kosten (oder wenn kein Schaden entstanden ist zu keiner Zahlung) verpflichtet.
f) Der Beherbergungsbetrieb ist nach Treu und Glauben gehalten, eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachte Stornogebühr anrechnen lassen.
g) Der Beherbergungsbetrieb muss bei einer von ihm verschuldeten Nichtbereitstellung der gebuchten Unterkunft (z.B. wegen Überbuchung) dem Gast Schadensersatz leisten. Nur in Fällen höherer Gewalt, etwa bei Naturkatastrophen wird der Beherbergungsbetrieb von der Leistung frei.
h) Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung wird dringend empfohlen.
5. Haftung
a) Die Landhaus-Liebheimelig GbR ist lediglich Vermittler von Fremdleistungen und steht nicht für die ordnungsgemäße Durchführung der vermittelten Fremdleistungen, sondern lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung der vorgenannten Fremdleistungen ein. Die Landhaus-Liebheimelig GbR haftet nicht für die Nicht- oder Schlechtleistung des vermittelten Beherbergungsvertrages.
b) Ansprüche auf Schadensersatz, egal aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Landhaus-Liebheimelig GbR ist Vorsatz vorzuwerfen oder sie muss für eigene grobe Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einstehen, oder der Schadensersatzanspruch resultiert aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Die Haftung der Landhaus-Liebheimelig GbR für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
c) Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen sind unverzüglich und ausschließlich an den jeweiligen Beherbergungsbetrieb zu richten. Reichen die auf der Buchungsbestätigung enthaltenen Angaben für die Identifizierung des Beherbergungsbetriebes, bzw. des Leistungsträgers, nicht aus, können bei der Landhaus-Liebheimelig GbR die notwendigen Informationen eingeholt werden.
6. Obliegenheiten des Gastes
a) Der Gast ist verpflichtet, dem Beherbergungsbetrieb Mängel und Störungen der zu erbringenden Leistungen unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
b) Die Mängelanzeige ist ausschließlich an den Beherbergungsbetrieb zu richten. Die Landhaus-Liebheimelig GbR ist für Mängelanzeigen nicht empfangsbevollmächtigt. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Die Kündigung ist an den Beherbergungsbetrieb zu richten. Er hat zuvor dem Beherbergungsbetrieb im Rahmen einer Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Beherbergungsbetrieb verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Beherbergungsbetrieb erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt oder aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthalts unzumutbar ist.
c) Die Unterkunft darf nur mit der mit dem Beherbergungsbetrieb vereinbarten Personenzahl belegt werden. Eine Überbelegung kann das Recht des Beherbergungsbetriebes zur sofortigen Kündigung des Vertrages oder einer angemessenen Mehrvergütung begründen.
d) Die Mitnahme von Haustieren, gleich welcher Art, ist nur bei entsprechender Kennzeichnung des Beherbergungsbetriebes sowie nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Beherbergungsbetrieb und – im Falle einer solchen Vereinbarung – nur im Rahmen der zu Art und Größe des Tieres gemachten Angaben gestattet.
e) Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtungen sowie alle Einrichtungen des Beherbergungsbetriebs selbst, nur bestimmungsgemäß, soweit (z.B. bei Schwimmbad und Sauna) vorhanden nach den Benutzungsordnungen und insgesamt pfleglich zu behandeln
7. An- und Abreisezeiten
a) Soweit nichts anderes vereinbart ist, steht die gebuchte Unterkunft ab 17.00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung.
b) Bei Ankunft nach diesem Zeitpunkt ist der Gast verpflichtet, den Beherbergungsbetrieb hiervon rechtzeitig zu unterrichten. Unterbleibt dies, ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, die Unterkunft bei einer Übernachtung ab 18.00 Uhr, bei mehreren Übernachtungen am Folgetag nach 12.00 Uhr anderweitig zu belegen.
c) Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Unterkunft am Abreisetag bis 10.00 Uhr zu räumen
8. Salvatorische Klausel
a) Sollte eine Bestimmung dieser Gastaufnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch die gesetzliche Regelung zu ersetzen.
9. Gerichtsstand
a) Klagen gegen die Landhaus-Liebheimelig GbR sind an deren Sitz zu erheben. Für Klagen der Landhaus-Liebheimelig GbR gegen den Gast ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der Landhaus-Liebheimelig GbR maßgebend.
10. Rechtsanwendung
a) Es findet deutsches Recht Anwendung.